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Hin- und Rückreise Mit dem öffentlichen Verkehr mitten ins Festgebiet.
Unsere Partner Postauto und RVBW sowie die SBB haben für die Badenfahrt einen attraktiven Festfahrplan zusammengestellt: Ein Bouquet von Extrafahrten mit Bahn und Bus sorgen dafür, dass Sie die Badenfahrt unbeschwert geniessen können, ohne sich über die Rückfahrt Gedanken zu machen. Das Angebot umfasst die umliegenden Gemeinden Wettingen, Neuenhof, Dietikon, Killwangen-Spreitenbach sowie Turgi und Brugg. Auch die Destinationen Aarau, Zurzach, Regendorf sowie Zürich HB und Zürich Stadelhofen sind bestens abgedeckt. Hin und Rückfahrt mit dem Bus Die Rückfahrt ab Baden mit PostAuto und RVBW ist im Tagesfestpass (Fr. 12.--) inbegriffen. Die Hin- und Rückfahrt nach und von Baden mit PostAuto und RVBW sind im 10-Tages-Festpass (Fr. 38.--) sowie in der Gönnerplakette (Fr. 100.--) inbegriffen. Festfahrplan Badenfahrt PostAuto und RVBW als pdf Link auf PostAuto-Badenfahrt-Fahrplan auf der Homepage PostAuto. Hin- und Rückfahrt mit der Bahn Um vom Regel- und Extrazugangebot profitieren zu können, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. (Der Tages- und 10-Tages-Festpass gilt nicht auf Zügen). Festfahrplan Badenfahrt SBB als pdf Mit dem Velo Unter dem Schulhausplatz mitten im Festgelände ist für die Dauer der Badenfahrt eine bewachte Velostation eingerichtet, die allen Badenfahrt-Besuchern gratis zur Verfügung steht. Zudem ist für die 10 Tage ein Veloweg vom Landesmuseum in Zürich bis zum Fest in Baden ausgeschildert. Er führt dem Fluss entlang durch die schönsten Ecken des Limmattals. Die Routenkarte kann unter www.pro-velo.ch heruntergeladen werden. Mit dem Auto Es steht nur eine begrenzte Zahl an Sonder-Parkplätzen zur Verfügung. Diese befindend sich in der Zürcherstrasse, sind kostenpflichtig (Fr. 10. — pro Tag) und am besten über die Autobahnausfahrt „Baden-Ost/Neuenhof“ zu erreichen. Das Parkieren ist auf den Sonderparplätzen täglich von 18.00 bis spätestens 05.00 Uhr gestattet. Nach 05.00 Uhr muss die Strasse wieder frei befahrbar sein. Fahrzeuge, die nach 05.00 Uhr noch nicht weggefahren wurden, müssen abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten gehen zu Lasten des Fehlbaren. Karte für Autofahrer |
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